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Strömgatan 18, Stockholm, Sweden
(+46) 322.170.71
ouroffice@freestyle.com

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: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kleingedrucktes zum Durchlesen und Runterladen

Vorab:

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von

Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender(Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. in Ziffern  6.4, 8 und 9. dieser Bedingungen.

Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung und Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet, Werbung erhalten Sie von uns nicht. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen  angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Ausführlichere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website unter www.outdoor-adventures.net

1. Verantwortlicher Umgang mit Risiken

Bitte seien Sie sich bewusst, dass die von Outdoor Adventures UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG  (im folgenden Outdoor Adventures) veranstalteten Reisen spezifische Anforderungen an Fitness, Kondition und schneesportliche Fähigkeiten stellen und Sie vielfach mit nicht vorhersehbaren und nicht beherrschbaren natürlichen Umständen, wie z. B. den Wetter- und Schneeverhältnissen im hochalpinen Bereich, konfrontiert werden. Outdoor Adventures berät Sie ausführlich – bitte nehmen Sie unsere Aussagen ernst und schätzen Sie Ihre Fähigkeiten und Ihre Belastbarkeit selbstkritisch und realistisch ein! Verhalten Sie sich auch während Ihres Aufenthalts stets situationsadäquat so, dass die mit der Sportausübung generell verbundenen Risiken für Sie und andere nicht vergrößert werden und befolgen Sie die Anweisungen der erfahrenen Berg- und Skiführer oder Tourenleiter!

2. Abschluss des Reisevertrages/Vermittlung von Verträgen

2.1 Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 10 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Outdoor Adventures erstellt bei Vertragsabschluss ein verbindliches Angebot oder eine Buchungsbestätigung in Textform, die die wesentlichen Inhalte des Vertrages wiedergibt.

2.2 Vermittelt Outdoor Adventures ausdrücklich in fremdem Namen einzelne Leistungen, z.B. Flüge, Mietwagen, etc. so schuldet Outdoor Adventures vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners.

2.3 Soweit Outdoor Adventures fremdveranstaltete Pauschalreisen oder fremde Leistungen nur vermittelt, gilt folgendes:

Die Haftung von Outdoor Adventures für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig von Outdoor Adventures herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.

3. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.06 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler

von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der

entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit

dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, finden Sie unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

4. Vertragliche Leistungen

Die von Outdoor Adventures geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. Ziffer 2, Abs.1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Outdoor Adventures, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig. Neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen schuldet Outdoor Adventures angemessene Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät.

5. Sicherungsschein / Anzahlung / Zahlung

Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten, den Outdoor Adventures mit der Buchungsbestätigung/Rechnung übermittelt. Mit Zugang des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises, der restliche Reisepreis am 28. Tag vor Reiseantritt fällig. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Outdoor Adventures.

6. Preisänderung

6.1. Outdoor Adventures ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a ) Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger

b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen  (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)

ergibt.

Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben in Satz zwei aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Outdoor Adventures führt. Soweit Outdoor Adventures dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

6.2 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag erhöht, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist –

entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde

gelegt.

6.3 Outdoor Adventures muss dem Kunden eine Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.

6.4 Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so kann Outdoor Adventures den Kunden spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).

 

7. Leistungsänderungen

Sollte witterungsbedingt ein vorgesehenes Skigebiet nicht erreichbar oder zu gefährlich sein, so behält sich Outdoor Adventures vor, andere attraktive Skigebiete, soweit vorhanden, dagegen auszutauschen. Führt der Austausch zu Beeinträchtig-ungen (zum Beispiel verlängerte Transportwege) bleiben daraus eventuell resultierende Ansprüche unberührt.

8. Rücktritt des Kunden / Umbuchung / Ersatzteilnehmer

8.1 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer 6 Abs. 4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe). Outdoor Adventures verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

8.2 Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, Outdoor Adventures verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, erwirbt jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung, der in der Höhe dem Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen entspricht, wobei eventueller Erlös aus anderweitiger Verwertung ebenfalls abzuziehen ist. Der Reisepreis bzw. die Differenz zwischen Reisepreis und Entschädigung ist von Outdoor Adventures unverzüglich zurückzuerstatten. Outdoor Adventures  ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Da hohe Entschädigungsbeträge entstehen können, wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung unbedingt empfohlen.

8.3 Umbuchungen (z.B. von Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel, Flugverbindung ) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 2 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

8.4. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Outdoor Adventures kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen Outdoor Adventures als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

9. Einseitige Vertragsbeendigung durch Outdoor Adventures/Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

9.1 Ist Outdoor Adventures aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer 8.1) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann Outdoor Adventures unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.

9.2 Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Outdoor Adventures bis spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.

9.3 In den vorgenannten Fällen verliert Outdoor Adventures den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

10. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände

Outdoor Adventures kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für Outdoor Adventures aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Örtliche Vertretungen/ Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.

11. Haftung von Outdoor Adventures

11.1 Die vertragliche Haftung von Outdoor Adventures für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Outdoor Adventures oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

11.2 Die Haftung von Outdoor Adventures auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis Euro 4.100,00 haftet Outdoor Adventures insoweit unbeschränkt.

12. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

12.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Outdoor Adventures kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

12.2 Leistet Outdoor Adventures nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Outdoor Adventures Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

12.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.

12.4 Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.

13. Rechte und Pflichten der örtlichen Vertretung

Örtliche Vertretungen/Reiseleitungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegen zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Daneben erbringen Reiseleitungen/örtliche Vertreter die von Outdoor Adventures geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Outdoor Adventures anzuerkennen oder entgegen zu nehmen. Zu den sonstigen Befugnissen der örtlichen Vertretung/Reiseleitung vergleiche Ziffer 10.

14. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Die Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, geht Outdoor Adventures davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes hat. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, staatenlos) bitten wir um Information.

14.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Outdoor Adventures wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Es wird jedoch empfohlen selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

14.3 Sie sollten sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

15. Versicherungen

Outdoor Adventures empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung, Bergung und der gegebenenfalls erforderlichen Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

z.B .die Europäische Reiseversicherung mit Sitz in München Tel.: 49 (0) 89 4166–1102 E-Mail: contact@erv.de  Internet www.erv.ce

16. Verjährung

Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

17. Gültigkeit der Ausschreibung

Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Outdoor Adventures ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.

18. Sonstiges

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen,  insbesondere die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), falls Outdoor Adventures als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig ist und soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.

 

 

Outdoor Adventures UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Geschäftsführer: Johann Baptist „Bap“ Koller

(auch verantwortlich für den Datenschutz)

Risslochweg 14

D-94249 Bodenmais

Handeslregister: A Deggendorf HRA 3097

Tel: +49 (0) 9924 902430

Fax: +49 (0) 9924 1205

info@outdoor-@adventures.net

www.outdoor-@adventures.net

www.facebook.com/OutdoorAdventures.net

 

Persönlich haftende Gesellschafterin der Outdoor Adventures UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Koller Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)

Handelsregister: A Deggendorf, HRB 4893

Risslochweg 14

D-94249 Bodenmais